Sie befinden sich hier:

  1. Ich mache mit
  2. Engagement
  3. Warum beim DRK?
  4. Völkerrecht

Völkerrecht

Was ist humanitäres Völkerrecht?

Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg

Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Angriffe. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.

Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern. Es sucht jedoch mit seinen Regeln, das menschliche Leid im Krieg zu mildern.

Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (wie Verwundete, Gefangene und Zivilisten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Genfer Abkommen

Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2008 waren 194 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen, das I. Zusatzprotokoll hatten 168, das II. Zusatzprotokoll 164 und das III. Zusatzprotokoll 36 Staaten ratifiziert.

Was hat das Rote Kreuz mit alledem zu tun?

Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet seinen Beitrag an der weltweiten Verbreitungsarbeit als Mitglied in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. So wird die Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts sowie der Rotkreuzgrundsätze in der Satzung des DRK als erste Aufgabe genannt (§ 2). Des weiteren existiert mit dem verbandsweit etablierten System der ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten eine einzigartige Möglichkeit zur Verbreitungsarbeit. Und schließlich besteht mit dem Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht ein Forum, in dem der Austausch mit Regierungsvertretern und Völkerrechtlern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.